Unterbringung einer Begleitperson
Sie möchten dem Patienten auch nachts beistehen?
Unter Berücksichtigung der Kapazitätsauslastung des Hauses ist die Unterbringung einer Begleitperson möglich.
In medizinisch notwendigen Fällen, bei Kindern bis sechs Jahren sowie bei behinderten Patienten kann eine Unterbringung der Begleitperson von den Krankenkassen übernommen werden. Andernfalls entstehen hierfür gesonderte Kosten.