Die Entlassung

Unser Entlassmanagement

Foto von der Verabschiedung einer Ärztin von der Patientin

Bereits bei Ihrer stationären Aufnahme und auch während Ihres Aufenthaltes sorgen Mitarbeiter verschiedener Stellen im Klinikum dafür, dass der Übergang von Ihrem Krankenhausaufenthalt nach Hause oder in eine weiterbehandelnde Einrichtung reibungslos für Sie verläuft.

Entlassmanagement - was ist der Vorteil?

Bei Ihrer stationären Aufnahme prüfen wir sorgfältig, was zur Nachversorgung notwendig sein wird. Das kann zum Beispiel die Verordnung notwendiger Hilfsmittel, eines ambulanten Pflegediensts oder ein Reha-Aufenthalt sein. Während Sie in unserem Krankenhaus stationär behandelt werden, kümmern sich unsere Ärzte und Pflegekräfte und unser Sozialdienst darum, dass für Ihre Entlassung alles gut vorbereitet ist. 

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten gesetzlich geregelten Informationen, die seit dem 01.10.2017 zum Entlassmanagement gelten, vor.

IHR EINVERSTÄNDNIS IST NOTWENDIG…

Ohne Ihr schriftlich erklärtes Einverständnis dürfen wir im Entlassmanagement nicht aktiv werden - so schreibt es das neue Gesetz vor.

Die Aufnahmekraft erklärt Ihnen bei der stationären Aufnahme die wichtigsten Eckpunkte zum Entlassmanagement und bittet Sie um Ihr schriftliches Einverständnis.

VERSCHREIBUNG VON ARZNEIMITTELN UND MEDIKATIONSPLAN

Die Verschreibung von Arzneimitteln für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt ist grundsätzlich die Aufgabe Ihres Haus- oder Facharztes. Er kennt Sie am besten und kann gemeinsam mit Ihnen für die kontinuierliche Medikation sorgen. Dies hat den Vorteil, dass Ihr Haus-/Facharzt mit Ihnen besprechen kann, welche Erfahrungen Sie mit bestimmten Medikamenten bereits gemacht haben und wie Sie diese vertragen.

Falls Sie Ihren Haus-/Facharzt am Tag der Entlassung   (z.B. Wochenende oder Feiertag) nicht aufsuchen können, geben wir Ihnen gerne die notwendigen Medikamente für ein bis zwei Tage mit. Ein Rezept für die weitere Medikation erhalten Sie dann von Ihrem Haus-/Facharzt.

VERSCHREIBUNG VON HEILMITTELN – Z.B. KRANKENGYMNASTIK

Die Verschreibung von Heilmitteln wie z.B. Krankengymnastik oder Sprachtherapie ist die Aufgabe Ihres niedergelassenen Arztes. Nach Entlassung erhalten Sie entsprechende Rezepte von Ihrem Haus-/ Facharzt.

VERSCHREIBUNG VON HILFSMITTELN

Unser Krankenhaus hat keine Hilfsmittel vorrätig. Sollte es notwendig sein, dass Sie nach Ihrem stationären Aufenthalt Hilfsmittel benötigen, wird sich der behandelnde Krankenhausarzt schon während des stationären Aufenthaltes mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen und Ihren Angehörigen die Notwendigkeit erklären.

Wenn Sie zustimmen, nehmen wir Kontakt zu einem Hilfsmittelversorger und /oder Ihrer Krankenkasse auf und beantragen das benötigte Hilfsmittel. Unser Ziel ist es, dass Sie bei Ihrer Entlassung optimal für zu Hause vorbereitet und versorgt sind. Dies hängt unter anderem aber auch von der zeitnahen Bearbeitung Ihrer Krankenkasse ab.

ARBEITSUNFÄHIGKEITS-BESCHEINIGUNGEN

Für die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Krankschreibung“) ist grundsätzlich Ihr Hausarzt zuständig.

Wenn eine Arbeitsunfähigkeit besteht, dürfen wir Ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften eine AU-Bescheinigung erst ab dem Entlasstag für maximal eine Woche verordnen.

Für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes selbst können wir Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung ausstellen. Diese ist zur Meldung des stationären Aufenthaltes bei Ihrem Arbeitgeber gültig.

HABEN SIE FRAGEN ZUM ENTLASSMANAGEMENT?

Bitte sprechen Sie bei Fragen die Pflegekräfte und Ärzte Ihrer Station oder den Sozialdienst im Haus an. Diese werden Ihnen gerne weiterhelfen und Sie kompetent beraten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Vorschriften des Gesetzgebers einhalten müssen.

Nicht vergessen: Hinterlegte Wertgegenstände und Geldbeträge abholen, gegebenenfalls Ihre Zuzahlung zu leisten und Ihre Telefonkarte am Automaten zurückgeben.