Babyklappe
Das Kind ist da, und nichts geht mehr. Kein Geld, keine Wohnung, sozialer Druck.... Viele Gründe können eine junge Mutter massiv unter Druck setzen. Jedes Jahr werden in Deutschland über 50 Kinder ausgesetzt. Viele überleben nicht. Mit der Babyklappe gibt es neue Chancen für Kind und Mutter. Eine gute Alternative: Die vetrauliche Geburt (siehe unten)
Chancen für das Kind:
- Das Kind liegt geschützt in einem Wärmebett.
- Innerhalb weniger Minuten kümmert sich jemand um das Kind.
- Es wird ärztlich untersucht und versorgt.
- Es kommt zu Menschen, die sich liebevoll kümmern.
Chancen für die Mutter:
- Sie braucht sich nicht um das Kind zu sorgen.
- Sie kann sich innerhalb von acht Wochen bei der Beratungsstelle melden und ihr Kind ggf. wiederbekommen.
- Damit gewinnt sie Zeit, ihr Leben zu ordnen.
Wissenswert:
Mütter, die ihr Kind in eine Babyklappe legen, machen sich offiziell strafbar, weil sie dadurch die Unterhalts- und Fürsorgepflicht verletzen.
Wo ist die Babyklappe?
Die Babyklappe befindet sich an der Außenfassade der Südseite des Klinikums (früher Altbau). Erreichbar ist sie durch den Patientengarten von der Kreuzung Ittlinger-/ Azlburger Straße kommend, beziehungsweise von der St. Elisabethstraße über die Einfahrt mit Schranke.
Wie funktioniert die Babyklappe? Bleibt die Mutter wirklich unerkannt?
Die Babyklappe lässt sich einfach aufziehen. Wenn eine Mutter ihr Kind in der Babyklappe abgelegt und die Türe wieder geschlossen hat, wird diese automatisch von innen verriegelt und kann nicht erneut geöffnet werden. Per Signal wird das Klinikpersonal verständigt. Binnen weniger Minuten - zu jeder Tages- und Nachtzeit - wird das Kind von einer Krankenschwester abgeholt. Eine Videoüberwachung gibt es nicht.
Alternative zur Babyklappe:
Vertrauliche Geburt - medizinisch sicher und anonym
Haben Sie schon von der "Vertraulichen Geburt" gehört? Dabei können die Frauen ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Sie werden von einer Beraterin informiert und begleitet: vor und auch nach der Geburt, wenn sie es möchten. Die Beraterin ist an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Ihre persönlichen Daten hinterlässt die Mutter in einem Umschlag. Er wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufbewahrt. Das Kind hat die Möglichkeit, diese Daten nach seinem 16. Geburtstag einzusehen, außer die Mutter erwirkt gerichtlich eine weitere Anonymität.
Schwangerenberatung
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