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Kirchliche Grundordnung
Regelungen zum kirchlichen Dienst
Die kirchliche Grundordnung ist die Grundlage für das Arbeitsrecht der katholischen Kirche. Sie gilt für alle Institute des Ordens der Barmherzigen Brüder.
Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen empfiehlt in der kirchlichen Grundordnung, wie die Mitarbeit im kirchlichen Dienst geregelt wird. Diese „Verfassung des kirchlichen Dienstes“ enthält nicht nur arbeits- und dienstrechtliche Regelungen, sondern auch zentrale Aussagen zur Struktur und den Grundprinzipien des kirchlichen Dienstes.
Die katholische Identität unserer Einrichtungen wird durch Leitbilder, eine christliche Organisations- und Führungskultur sowie die Vermittlung christlicher Werte und Haltungen gestaltet. Das Privatleben der Mitarbeitenden unterliegt dabei keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers. Explizit wie nie zuvor wird in der am 17.02.2023 in Kraft gesetzten Neufassung die Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt.