Medien

Patientenbesuche im Laufe der nächsten Woche möglich

(08.05.2020)

Krankenhäuser in Straubing und Landkreis überarbeiten Hygienepläne

Die Bayrische Regierung hat am 5. Mai in der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das Besuchsverbot in Krankenhäusern etwas gelockert und jeder Patient darf dann von einer einzigen Person aus dem Familien- oder Bekanntenkreis besucht werden zu festgelegten Besuchszeiten. Zudem muss diese Besuchsperson laut Verordnung dann im Krankenhaus registriert werden. 
Voraussetzungen für die vorsichtige Öffnung der Krankenhäuser sind ein striktes Hygiene- und Schutzkonzept für Patienten und Besucher.
Die Direktorien der Krankenhäuser in der Stadt Straubing und im Landkreis sind dabei in Zusammenarbeit mit Experten ein solches Konzept zu erarbeiten und umzusetzen und die räumlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen für eine geplante Öffnung für Besucher im Laufe der kommenden Woche. 
Vorrang hat aber weiterhin die Sicherheit von Patienten und Besuchern – daher bitten die Krankenhäuser um Verständnis, dass ein sicheres Konzept für Patientenbesuche im Rahmen der Corona-Pandemie Zeit braucht und erst nach dem Wochenende des 9/10 Mai umgesetzt werden kann.