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Neue Regelungen für Besucher des Klinikums

(11.11.2021)

Verschärfung gemäß roter Krankenhaus-Ampel in Bayern auf 2G-Regelung

Gemäß der bayerischen Krankenhaus-Ampel Stufe Rot gelten neue Vorgaben hinsichtlich der Besucherregelung: Besucher können das Klinikum nur noch nach der 2G-Regelung betreten.

Durch die strengere Regelung der Bayerischen Staatsregierung muss auch eine Anpassung der Besucherregelung im Klinikum erfolgen:

Steht die Krankenhau-Ampel auf Rot, gilt für Besucher die 2G-Regel: Geimpft oder Genesen. Einer der folgenden Nachweise muss demnach bei der Eingangskontrolle vorgelegt werden: Geimpft (Vollwertiger Impfschutz) oder Genesen (vor 28 Tagen und längstens vor 6 Monaten positiv auf Covid-19 getestet). Ein jeweiliger Nachweis ist mitzubringen.

Ausnahme sind werdende Väter bzw. eine Begleitperson, die zur Entbindung kommen. Hier erhalten Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene im Kreißsaal einen kostenlosen PCR-Test. Weitere Ausnahmen zur Besuchsregelungen sind nur nach individueller voriger Absprache mit der Station möglich (z.B. Palliativstation, Notfallzentrum, Intensivstation, Begleitung Schwerkranker und Sterbender).

In allen Fällen ist das Tragen einer eigenen FFP2-Maske verpflichtend.