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Anpassung der Corona-Regelungen im Klinikum

(22.11.2021)

Besucherstopp ab Mittwoch, 24. November 2021

Nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt kann vom Besuchsverbot abgewichen werden. Prinzipiell sind Besuche bei Patientinnen und Patienten auf Intensiv- und Palliativstation sowie zur Sterbebegleitung möglich. Voraussetzung für die Ausnahmen: Testnachweisplicht unabhängig von Impf- oder Immunstatus (negativer PCR-Test unter 48h oder negativer Antigen-Test unter 24h).

Dienstleistungsunternehmen im Klinikum sind vom Besucherstopp ausgenommen. Es gilt aber die Testpflicht für alle.

Regelung für die Geburtshilfe bei Entbindung

In der Geburtshilfe kommt es ebenso zu einer Veränderung der Regeln. Werdende Eltern können die Geburt des Kindes gemeinsam im Klinikum erleben. Für die werdenden Väter / eine Begleitperson gilt jedoch ab sofort die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer PCR-Test). Werdende Eltern bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test. Bei geplanten Kaiserschnitten erhält die Frau 48 Stunden vor dem Termin einen PCR-Test im Klinikum, für Begleitpersonen gilt ebenso die 2G-Plus-Regelung (geimpft oder genesen und zusätzlich negativer PCR-Test). Nach der Geburt des Kindes besteht auch für die Väter - wie für andere Besucher - ein Besuchsstopp.

Die neuen Regelungen gelten nur für den Standort in Straubing. Die Besucherregelungen der Geriatrie am Standort im Klinikum Bogen orientieren sich an den dortig geltenden Besucherregelungen.Für Patienten von Sprechstunden des Klinikums oder MVZ gilt weiterhin die starke Empfehlung, sich vor Betreten des Hauses zu testen.

Für notwendige Begleitpersonen von Patienten des Klinikums gilt eine zusätzliche Test-Nachweispflicht (negativer PCR-Test unter 48h oder negativer Antigen-Test unter 24h), unabhängig vom Impf- oder Immunstatus.

Die Anpassung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen dienen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern. Für das Klinikum ist es von höchster Wichtigkeit, vermeidbare Risiken für Patienten durch Kontaktreduzierung zu vermeiden.

Alle Regelungen im Detail finden Sie hier