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Anpassung der Besucherregelung im Klinikum

(18.03.2022)

Ab Montag, 21.03.22: Testpflicht auch für vollständig Geimpfte und Genesene, Geburtsbegleitung unabhängig von Immunstatus möglich

Die Fallzahlen von Personen mit einer COVID-19 Erkrankung nehmen in den letzten Wochen wieder deutlich zu. Auch die Handlungsempfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erfordern eine Anpassung der Besucherregelungen des Klinikums. Weiterhin besteht eine besondere Schutzpflicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 gegenüber den Patienten. Aus diesen Gründen müssen die Vorgaben für Besucher am Klinikum Straubing ab dem 21.03.2022 erneut angepasst werden:

Besucher müssen die 2G+ Regelung erfüllen und schriftlich nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind plus einen zusätzlichen Nachweis über einen offiziellem negativen Antigen- (<24h) oder PCR- Testergebnis (<48h) erbringen. Geimpft / Genesen bedeutet: Vollständig Geimpft (mind. 2 Impfungen), oder Genesen (unter 3 Monate) oder Genesen und mindestens 1x geimpft.

Begleitung zur Geburt wieder unabhängig von Immunstatus möglich

Die Begleitperson zur Entbindung (z.B. der werdende Vater) darf wieder unabhängig vom Immunstatus bei der Geburt dabei sein. Voraussetzung dafür ist eine externe Bescheinigung über einen negativen PCR-Test < 48 h. Liegt diese nicht vor, kann der PCR-Test auch weiterhin im Kreißsaal durchgeführt werden. Nach der Entbindung gelten dann die allgemeinen Besucherregelungen.

Weiterhin gilt:

  • Besuchszeit täglich von 15 bis 18 Uhr, Einlassschluss 17:30 Uhr
  • Maximale Besuchsdauer 1 Stunde
  • Pro Patient ein Besucher pro Tag
  • Tragen der FFP2 Maske während der ganzen Besuchszeit verpflichtend

Ausnahmen im Notfall sind nur in Absprache zulässig, etwa auf der Intensiv- und Palliativstation und bei Sterbebegleitung.