Medien

Ab Montag, 25. Januar 2021 FFP2-Maskenpflicht für Patienten im Klinikum

(22.01.2021)

FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Begleitpersonen im Klinikum

Zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus und seiner Mutanten besteht ab dem 25. Januar 2021 eine FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Begleitpersonen im Klinikum und MVZ.

Patienten und Begleitpersonen werden gebeten, ihre eigene FFP2 Maske mitzubringen.

Das Klinikum und das MVZ stellen weiterhin kostenlos einen Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung, der über die FFP2 Maske gezogen wird.

Seit dem 17. Dezember besteht ein allgemeines Besucherverbot im Klinikum. Besuche für Angehörige von Patienten mit lebensbedrohlicher Erkrankung und nach Rücksprache mit der Station sowie zur Begleitung der Entbindung sind unter Berücksichtigung der neuen Maskenpflicht weiterhin möglich.