Klinik für Anästhesiologie, Operative Intensivmedizin und Schmerzmedizin

Anästhesiologie bei ambulanten Operationen

Eine Vielzahl von Operationen kann heute ambulant durchgeführt werden. Über die Art möglicher Eingriffe und die damit verbundenen operativen Besonderheiten werden Sie durch Ihre operative Klinik oder Praxis informiert.

Wir wollen Ihnen an dieser Stelle die Besonderheiten und Möglichkeiten der Anästhesie bei ambulanten Operationen aufzeigen.

Wenn Sie ambulant operiert werden, verlassen Sie noch am selben Tag wieder das Klinikum und damit unsere unmittelbaren Überwachungsmöglichkeiten; deshalb gilt es, etliche Besonderheiten zu beachten. Nicht zuletzt müssen Sie als Patient/in oder Angehörige bzw. Betreuungsperson vor allem nach der Operation spezielle Aufgaben übernehmen, um die Sicherheit zu Hause zu gewährleisten.

Welche Anästhesieverfahren gibt es?

Prinzipiell können bei ambulanten Operationen folgende Anästhesie-Verfahren zur Anwendung kommen:

Anästhesieverfahren bei der ambulanten OP
  • stand by
    Persönliche Betreuung und Monitorüberwachung während eines Eingriffes in Lokalanästhesie

  • Analgo-Sedierung
    Wie stand by, jedoch zusätzlich mit Gabe von im gesamten Körper wirkenden Schmerzmitteln und/oder Beruhigungsmitteln

  • Allgemeinanästhesie
    Eigentliche Narkose

  • Regionalanästhesie
    Schmerzfreiheit nur in ausgewählten Körperregionen

Auf diesen Seiten finden Sie nähere Einzelheiten zu den Verfahren. Zusätzlich erhalten Sie  Informationsmaterialien zum Download.

Was gilt es vor, während und nach der OP zu beachten?

Auch wenn Sie ambulant operiert werden, stellen Sie sich vor der Operation in unserer Anästhesie-Ambulanz vor. Im Rahmen des sog. Prämedikationsgespräches können Sie alle weitergehenden Informationen erhalten und Ihre individuellen Fragen stellen.

Prämedikationsgespräch - Vor der OP

Beim Prämedikationsgespräch wird der Patient auf die Besonderheiten ambulanter anästhesiologischer Leistungen und OPs hingewiesen:

Dies umfasst im Einzelnen:

  • Nüchternheitsregeln

  • Umgang mit Dauermedikation

  • Umgang mit Begleiterkrankungen

  • Bei Kindern: Umgang mit den mitgegebenen Hautbetäubungs-Pflastern

  • Organisation der Anfahrt zum Klinikum

  • Dauer der postoperativen Überwachung im Klinikum

  • Organisation der Abholung durch eine volljährige Begleitperson (ein Taxifahrer kann dabei nicht die Begleitperson sein!)

  • Organisation einer 24-stündigen Überwachung durch eine volljährige Person innerhalb der eignen Wohnung

  • Notfallverfahren bei Besonderheiten nach Entlassung (Telefon-Nummern, Ansprechpartner etc.)

  • Dokumentation all dieser Punkte

Nach der Narkose überwachen wir Sie so lange, dass eine Gefährdung durch verabreichte Beruhigungs-, Schmerz- und Schlafmittel ausgeschlossen ist, auch nachdem Sie das Klinikum verlassen haben.
Eine Regionalanästhesie sollte vor Entlassung weitgehend abgeklungen sein. Ausnahmen hierbei sind nach fachärztlicher Entscheidung und genauer Patientenunterweisung über mögliche Risiken durch die Restwirkung möglich.

Für ambulante Patienten, die über spezielle Programme der Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden, muss nach Ende der OP eine mindestens 2-stündige postoperative Überwachung im Klinikum eingehalten werden.

Die Entlassung: Was wird abgeklärt?

Die Entlassung umfasst:

    • Aufklärung über Vorschriften zum Ess- und Trinkverhalten

    • Umgang mit Dauermedikation

    • Umgang mit Begleiterkrankungen

    • Anweisungen zur Schmerztherapie nach der Operation

    • Die Schmerz-Medikation für den OP-Tag wird samt Packungsbeilage dem Patienten von uns nach Hause mitgegeben

    • Anweisungen der operativen Kollegen hinsichtlich der OP

    • Dokumentation der Abholung durch eine volljährige Begleitperson (ein Taxifahrer ist keine Begleitperson)

    • Dokumentation der Organisation einer 24-stündigen Überwachung durch eine volljährige Person innerhalb der eigenen Wohnung („Abholer“ muss auf einer Checkliste unterschreiben, wer der „24-h-Überwacher“ ist)

    • Notfallverfahren bei Besonderheiten nach Entlassung (Telefon-Nummern, Ansprechpartner etc.)

    • Aufklärung des Patienten im Beisein des Abholers über Verhaltensregeln innerhalb der nächsten 24 Stunden nach Entlassung (Verbot der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Motor- oder Radfahrer, Autofahrer; Bedienung von Maschinen, rechtskräftige Unterschriften etc.)

    • Dokumentation all dieser Punkte

Alle Kontaktdaten unserer Klinik einschließlich organisatorischer Informationen zum Ambulanten OP-Zentrum ("OP-Bereich III") finden Sie unter  Kontakt/ Sprechstunden/ Ambulanz.