Notaufnahme der Klinik für Unfall-und Orthopädische Chirurgie
Notaufnahme
Die an unserem Hause eingerichtete zentrale Notaufnahme dient zunächst der interdisziplinären Notfallversorgung der Straubinger Bevölkerung. Mit einer Zahl von ca. 15000 ambulanten Patientenkontakten pro Jahr stellen die unfallchirurgisch und orthopädisch zu diagnostizierenden und versorgenden Patienten den überwiegenden Anteil dar.
Die Notaufnahme ist rund um die Uhr, täglich geöffnet und mit erfahrenem ärztlichem und pflegerischem Personal besetzt. Alle Patienten, die notfallmäßig medizinische Hilfe benötigen, werden hier erfaßt und erstversorgt. Anschließend wird darüber entschieden, ob notfallmäßig eine stationäre Aufnahme erfolgen muß oder ob das Krankenhaus nach der Versorgung wieder verlassen werden kann.
In diesen Fällen wird die weitere Betreuung dann in der Regel durch einen niedergelassenen Kollegen weitergeführt. Hierzu bekommen Sie einen Kurzarztbrief mit durchgeführter Diagnostik und Therapie mit.
Nur in medizinisch bzw. versicherungsrechtlich speziellen Situationen (eher die Ausnahme) erfolgt auch die ambulante Weiterbetreuung in den hierzu eingerichteten unfallchirurgischen Sprechstunden, da die von der kassenärztlichen Vereinigung ausgesprochenen Ermächtigungen stark eingeschränkt sind.
Angesichts der Tatsache, dass in diesem Organisationsbereich Patienten aller Disziplinen und Erkrankungen aller Schweregrade notfallmäßig behandelt werden müssen, darüber hinaus die Notaufnahme auch als zentrale Anlaufstelle für Einlieferungen mit Feuerwehr, Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber dient, sind aus organisatorischer Sicht Verzögerungen im Behandlungsablauf jederzeit möglich. Es muß um Verständnis dafür gebeten werden, dass eine Differenzierung nach dem Schweregrad der Verletzung (Triage) erfolgen muß und damit z.T. auch lange Wartezeiten auftreten können.
Die Ärztinnen und Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden. Auch Familienangehörigen oder Freunden dürfen Auskünfte über die Behandlung und den Gesundheitszustand nur gegeben werden, wenn die Patienten dieses ausdrücklich genehmigt haben. Aus hygienischen Gründen sowie aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ist den Begleitpersonen der Zutritt zu Behandlungsräumen unter Umständen nicht gestattet.
Wenn eine Patientin oder ein Patient mit einem Privatfahrzeug zur Notaufnahme gebracht wird, besteht die Möglichkeit, dort kurz anzuhalten und den Patienten in den Wartebereich der Notaufnahme zu bringen. Danach muss das Fahrzeug unverzüglich wieder weggefahren werden, um die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge und Krankentransporte wieder freizuhalten.







