Gefahren einer Grillparty
Klinikum St. Elisabeth Straubing: Im Jahr werden zwei bis drei schwere Verbrennungen behandelt
Nach einem langen Winter wollen die Grillmeister jetzt nur noch eines: Feuer machen, Würstel und Schweinekoteletts drehen und Hähnchen aufspießen. Damit das heiß geliebte Vergnügen nicht mit Verbrennungen im Krankenhaus endet, raten Dr. Christian Ernst, Facharzt für Anästhesie und Operative Intensivmedizin vom Klinikum St. Elisabeth, sowie der Brandschutzbeauftragte der Klinik, Clemens Mauerer: „Hände weg von Brandbeschleunigern wie Benzin oder Spiritus." Verwendet werden sollten stattdessen spezielle Anzündhilfen aus dem Handel.
Jährlich ereignen sich rund 4000 Grillunfälle in Deutschland. Mauerer dazu: „Die weitaus meisten Unfälle passieren durch Unachtsamkeit und fehlerhaften Umgang mit Brandbeschleunigern." Etwa 500 Patienten davon erleiden schwere Verbrennungen mit bleibenden Schäden, sagt Christian Ernst, Facharzt für Anästhesie und Notfallmedizin am Klinikum. Für vier Grillmeister endet der Sommerspaß Jahr für Jahr sogar tödlich. Pro Jahr hat es das Klinikum St. Elisabeth mit zwei bis drei schwerwiegenden Verbrennungen zu tun. Am häufigsten sind junge Männer und Kinder betroffen. Mauerer erinnert sich an einen besonders tragischen Fall, der schon Jahre zurückliegt. Zwei Kinder hatten am Tag nach dem Grillabend Spiritus in das Gerät geschüttet, in dem noch eine Restglut glimmte. Mit schweren Verbrennungen wurden die beiden im Rettungshubschrauber ins Klinikum gebracht.
Eine lebenslange Entstellung in Kauf nimmt, wer Spiritus oder Benzin in bereits brennende Grillkohlen gießt - da reicht schon eine kleine Glut. „Stichflamme oder Verpuffung sind unberechenbar. Sie breiten sich rasend schnell aus. Häufig treffen sie nicht den Grillchef, sondern unbeteiligte Partygäste oder Kinder, die in näherer Entfernung zum Grill stehen", sagt Clemens Mauerer.
Von der menschlichen Tragik abgesehen macht der Brandschutzbeauftragte auch auf die rechtlichen und finanziellen Folgen aufmerksam. „Die Anwendung von Brandbeschleunigern gilt vor Gericht als grob fahrlässig. Auf den Verursacher können hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen zukommen." Zur Vermeidung von Grillunfällen sollte bereits beim Kauf des Grillgeräts auf das Siegel „DIN EN 1860" geachtet werden. Neben einer kippsicheren Aufstellung des Geräts mit ausreichender Entfernung zu brennbaren Materialien wie Sitzpolstern rät Mauerer zu einem Sicherheitsabstand von drei Metern um das Grillgerät. Insbesondere Kleinkinder sollten beim Grillen beaufsichtigt werden. Ein heißer Grill dürfe zudem nie bewegt werden. Im Fall eines Unfalls müssten die Flammen sofort mit Sand oder einer Decke aus nicht synthetischen Stoffen erstickt oder mit einem Eimer Wasser gelöscht werden. Brennt Kleidung, ist der Betroffene auf dem Boden zu wälzen und die Kleidung auszuziehen, sofern sie nicht mit der Haut verklebt ist. Zudem könne mit dem Feuerlöscher gespritzt werden, nur nicht ins Gesicht, sagt Ernst. Je nach dem wie schwer die Verbrennung ist, sollte der Rettungsdienst (Telefon 19222 oder 112) alarmiert werden. Ernst: „Lieber wird der Notarzt einmal zu viel gerufen als einmal zu wenig."-red- SR-TagbPrlatt vom 26.04.2010









